Eheschließunge und anderes Chaos
In meinem Roman „Das Flüstern des Löwenzahns“ dreht sich vieles um die Frauen, die die französische Armee unter Kaiser Napoleon begleitet haben. In diesem Beitrag zu „Kakao, Kuchen und Musketen“ soll es um die Eheschließungen zwischen Angehörigen der Armee gehen, in der kommenden Zeit folgt dann ein Beitrag zu den Frauen, die den Armeetross begleitet haben.
Frauen in der Armee- Gott, bewahre uns!
Wenn Ehefrauen die Soldaten auf ihren Feldzügen begleiten oder mit ihnen in der Garnison leben, sorgte das für allerlei Probleme. Einerseits mussten weitere Mäuler gestopft werden, denn mit den Frauen gingen dann auch oft Kinder einher. Gleichzeitig fürchteten viele Verantwortliche, dass die Soldaten abgelenkt sein könnten, wenn die Soldaten ihre Liebsten in der Nähe wüssten.
Zur Zeit der französischen Könige wurde es daher so gehandhabt, dass jeder Armeeangehörige, sei es Offizier oder einfache Soldat, um Erlaubnis für eine Heirat zu bitten hatte. Bei den Offizieren sollte so gewährleistet werden, dass sie unter anderem auch nicht unter ihrem Stand heirateten. Sie mussten sich direkt an ihren Colonel (das ist der Chef des Regiments) wenden. Einfache Soldaten trugen ihr Anliegen ihrem Capitaine vor und der leitete dieses weiter.
Das Problem hierbei war allerdings, dass es für die einfachen Soldaten und Unteroffiziere oftmals wenig Sinn machte zu heiraten. Sie bekamen wenig Sold, allzu oft wurde der gar nicht ausgezahlt und in Friedenszeiten mussten sie gar zivilen Berufen nachgehen. Da konnten sie es sich nicht leisten, eine Ehefrau und potenzielle Kinder zu versorgen. Daher mussten die Soldaten auch nachweisen, dass ihre zukünftige Ehefrau dem Regiment dienlich war, beispielsweise als Wäscherin oder Näherin. Oder dass sie ihn finanziell durch beispielsweise eine Mitgift verbessert.
Die Schnapsidee vom März 1793
Im Anschluss an die Französische Revolution fand man diese Regeln vollkommen veraltet. Jeder sollte doch selbst bestimmen können, wann und wen er und ob er überhaupt heiratet. Also beschloss der Nationalkonvent am 8. März 1793 diese Beschränkungen aufzuheben. Und sofort brach das Chaos los. Ein solches Chaos, dass die Kommandeure in arge Not gerieten. Denn plötzlich folgte ihren Truppen ein riesiges Heer an Frauen, teilweise mit Kindern, manche (welch Skandal!) gar unehelich.
„Eine schlimme Geißel zerstört unsere Armeen. Es ist die Herde der Frauen und Mädchen, die der Armee folgen. Es muss bemerkt werden, dass es von Ihnen so viele gibt, wie Soldaten. Die Kasernen und Unterkünfte sind von Ihnen überfüllt. Der Zusammenbruch der Moral der Armee ist auf Ihrem Höhepunkt. Sie irritieren die Truppen und zerstören diese, durch Krankheiten welche Sie mit sich bringen, zehnfach mehr Leute als durch das Eisen des Feindes. Wir zweifeln nicht daran, dass dies der Hauptgrund der zusammenbrechenden Tapferkeit ist […]“
Lazare Carnot- 16. April 1793
Die Nationalversammlung ruderte bereits am 30. April 1793 hastig zurück und befahl, dass alle Frauen, die nicht offiziell bei der Armee angestellt waren, mit Reiseproviant auszustatten und fortzuschicken seien. Die Anzahl, der offiziell angestellten Frauen wurde stark reglementiert und begrenzt. Diejenigen Frauen, die bleiben durften, erhielten ein offizielles Zertifikat und eine Marke, die sie bei sich tragen mussten. Wer sich diesem Erlass widersetzte, musste mit Strafen rechnen, beispielsweise, dass die Damen sich ihre Gesichter mit Pech beschmieren mussten.
Aber viele Offiziere legten die Verordnung sehr locker aus. Einige umgingen das Problem, indem sie ihre Frauen und Geliebten in Uniform steckten und sich nachreisen ließen, wie beispielsweise Henriette Leberton, die Geliebte des Marschall von Frankreich, Masséna. Das Problem war so groß, dass Napoleon Bonaparte 1797 noch einmal mahnend den Finger heben und an die Strafen erinnern musste.
Code Civil von 1804
Der Code Civil regelte die Eheschließung schließlich. Männer mussten bei ihrer Heirat mindestens 18 Jahre alt sein, Frauen mindestens 15 Jahre. Der Mann war das Familienoberhaupt und hatte Frau und Kinder sowie Gesinde zu beschützen. Die Ehefrau unterstand ihm und durfte auch von ihm diszipliniert werden. Nach dem Tod ihres Ehemannes durfte eine Frau erst frühestens zehn Monate später erneut heiraten.
Offiziere mussten schriftlich beim Kriegsminister um Erlaubnis fragen, ansonsten drohte der Verlust der Pension und eine Inhaftierung. Einfache Soldaten und Unteroffiziere hatten in ihrem Regiment um Erlaubnis zu ersuchen.
Allerdings habe ich mich gefragt, inwieweit man sich daran gehalten hat. Besonders in Kriegszeiten. Besonders wenn eine Frau plötzlich ohne Versorger dastand. Bestätigt ist, dass diese Regeln oftmals umgangen wurden. Man lebte eheähnlich zusammen, feierte Eheschließungen nach christlichem Ritus oder begoss die Partnerschaft einfach in Gesellschaft. Das hatte allerdings das Problem, dass die Frauen im Falle des Todes ihres Partners keinen Anspruch auf Pension hatten, denn dafür musste man ein offizielles Dokument über die zivile Eheschließung vorlegen.
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Liebe Grüße
Quellen
Crowdy, Terry: Napoleon’s Women Camp Followers. Bloomsbury 2021. S. 5-12.
Alle im Beitrag verwendeten Gemälde sind gemeinfrei.